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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen der Reisewelt Sauerland GmbH

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Reisewelt Sauerland GmbH (nachfol-gend „RSG“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Einzelreiseleistungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 
1. Stellung von RSG; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. RSG erbringt die ausgeschriebenen Einzelreiseleistungen (z.B. Ta-gestouren mit E-Bike, Kulinarik-Touren - nachfolgend gesammelt als „Rei-seleistungen“ bezeichnet - als Dienstleister und unmittelbarer Vertrags-partner des Kunden.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen RSG und dem Kunden finden in erster Linie die mit RSG getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vor-schriften, die auf das Vertragsverhältnis mit RSG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit RSG ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Reiseleistungen von RSG. Auf Pauschalreiseverträge und mehrtägige Reiseleistungen, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reise-bedingungen von RSG Anwendung.

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:a) Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und online entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von RSG und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RSG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die An-nahme durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung oder die Inanspruchnah-me der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2. Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde RSG den Abschluss des Reiseleis-tungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annah-meerklärung) durch RSG in Textform zustande.
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
c) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der ent-sprechenden Anwendung von RSG erläutert.
d) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
e) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragsspra-chen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deut-sche Sprache.
f) Soweit der Vertragstext von RSG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
g) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig bu-chen“ bietet der Kunde RSG den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
h) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elekt-ronischem Weg bestätigt.
i) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zah-lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsanga-ben. RSG ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
j) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von RSG beim Kunden zu Stande.
2.4. RSG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsver-trag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von RSG besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit RSG, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von RSG nicht wider Treu und Glau-ben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchti-gen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, nicht zum kos-tenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit RSG. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden und RSG vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleis-tungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.
4.2. Nach Vertragsabschluss wird -soweit nicht abweichend angegeben – der gesamte Leistungspreis vor Beginn der Reiseleistung zur Zahlung fällig.
4.3. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl RSG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten so ist RSG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Rücktritt

5.1. Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von RSG zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweili-gen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl RSG zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung be-reits geleisteter Zahlungen.
5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) RSG hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen an-rechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die RSG durch eine anderweiti-ge Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlan-gen böswillig unterlässt.
5.3. Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktre-ten. Der Rücktritt ist gegenüber RSG unter nachstehender Anschrift zu erklären. Falls die Leistung über einen Vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird emp-fohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.4. Im Übrigen gelten vorstehende Regelungen der Ziffer 5.1. bis 5.2. für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag vor Leistungsbeginn entsprechend. Durch vorstehende Regelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Rücktrittsrechte des Kunden im Fall von Mängeln der Leistungen von RSG sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

6. Haftung von RSG; Versicherungen

6.1. RSG haftet unbeschränkt,
    soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leis-tungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Er-reichung des Vertragszwecks gefährdet
    soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung von RSG auf Schäden beschränkt, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von RSG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6.2. RSG haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen sonstiger Anbieter, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtver-letzung von RSG ursächlich oder mitursächlich war.
6.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskosten-versicherung ausdrücklich empfohlen.

7. Rücktritt von RSG wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer-zahl

7.1. RSG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maß-gabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch RSG muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder bestimmte Arten von Reiseleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) RSG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entspre-chenden Prospektangaben zu verweisen.
c) RSG ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reiseleis-tung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von RSG später 30 Tage vor Leistungsbeginn ist unzuläs-sig.
7.2. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleistungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. RSG kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RSG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2. Kündigt RSG, so behält RSG den Anspruch auf den Leistungspreis; RSG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die RSG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (ins-besondere dem Corona-Virus)

9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsrege-lungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruch-nahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typi-schen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

10. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RSG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann RSG nur am Sitz von RSG verklagen.
10.2. Für Klagen von RSG gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kun-den maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer-hebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RSG verein-bart.
10.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmun-gen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwi-schen dem Kunden und RSG anzuwenden sind, etwas anderes zuguns-ten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde an-gehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmun-gen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
10.4. RSG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-gung darauf hin, dass RSG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Druckle-gung dieser Bedingungen für RSG verpflichtend würde, informiert RSG die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RSG weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäi-sche Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.


Leistungsverantwortlicher Anbieter der Reiseleistung ist:
Reisewelt Sauerland GmbH
Poststraße 7
57392 Schmallenberg
Geschäftsführerin: Katja Lutter
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg
Registernummer: HRB 2405
Telefon: +49 (0) 2972 974022
Telefax: +49 (0) 2972 974026
E-Mail: info@reisewelt-sauerland.de
Internet: www.reisewelt-sauerland.de

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